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Kraichgau-Brasilianer Hoffenheim 2008 Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Fanclub wurde am 12.04.2008 mit dem offiziellen Namen „Kraichgau-Brasilianer“ gegründet und hat seinen Sitz in 74855 Haßmersheim.


§ 2 Zweck und Aufgaben

Der Fanclub hat den Zweck, die TSG 1899 Hoffenheim im Stadion sowie außerhalb zu unterstützen. Die Beiträge werden für Material verwendet, mit welchem die Unterstützung der TSG 1899 Hoffenheim erfolgt wie z.B. Banner etc.


§ 3 Mitgliedschaft

  1. Vorraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Fanclubs zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

  2. Die Mitgliedschaft endet durch eine schriftliche Austrittserklärung und Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seine Mitgliedschaft durch schriftliche Erklärung an den Vorstand beenden. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft die Interessen des Fanclubs verletzt (Vereinschädigendes Verhalten) und trotz Mahnung beitragssäumig ist. Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft. Die Mitglieder werden im Vorfeld mündlich über die Ausschließungsgründe informiert.

  3. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Fanclubs.


§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1.  Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Versammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Außerdem hat jedes volljährige Mitglied das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

  2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen finanziellen Zuwendungen.

  3. Der Fanclub übernimmt keine Verantwortung für persönliche Handlungen wie z.B. rassistische Äußerungen, Vandalismus, Gewalt etc.

  4. Der Fanclub verurteilt Rassismus und akzeptiert keine Rassisten, Faschisten und sonstige „Extreme“.

  5. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 18.-- Euro ist jährlich ab 15. April zu bezahlen.

  6. Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche bis 16 Jahren beträgt 9.-- Euro.

  7. Der Satzung ist Folge zu leisten.


§ 5 Organe des Fanclubs

Organe des Fanclubs sind:

 a) der Vorstand:

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Kassenwart

Schriftführer

7 Beisitzer

2 Kassenprüfer

b) die Mitgliederversammlung

 


§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet nach Absprache der Mitglieder statt.


§ 7 Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung findet alle 2 Jahre statt und beschließt über:

  1. Wahl der Vorstandsmitglieder (zweijährig)

  2. Wahl der Kassenprüfer (zweijährig)

  3. Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen

  4. Wird über Ausschlüsse von Mitgliedern detailliert informiert.

  5. Satzungsänderung

Alle Wahlen sind offen durchzuführen.

Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies verlangen.

Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder ist bei Stimmengleichheit ein zweiter Wahlvorgang erforderlich. Ergibt der zweite Wahlvorgang nochmals Stimmengleichheit so entscheidet das Los.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.


§ 8 Auflösung des Fanclubs

Die Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Auflösung beschließen.


§ 9 Fahrten

Wer sich zu einer Fahrt angemeldet hat, kann nur zurücktreten, wenn er/sie eine Ersatzperson benennt. Ansonsten sind alle entstandenen Kosten einschl. der Eintrittskarte vollständig zu übernehmen.


§ 10 Haftung

Der Fanclub und die Verantwortlichen (Vorstandschaft) schließen jegliche Art Haftung gegenüber Fanclubmitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus. Dies gilt auch für Sach- und Körperschäden, welche auf Fanclubveranstaltungen, Fahrten oder im Stadion entstehen.

Jedes Mitglied ist für sein Verhalten selbst verantwortlich und haftbar.
 

Die Satzung wurde am 12.04.2008 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung gültig.

 

·       Änderung der Satzung durch die Mitglieder am 26.04.2008: §4 Mitgliedsbeitrag Jugendliche hinzu

·       Änderung der Satzung durch die Mitglieder am 17.04.2010: §5 Organe des Fanclubs auf 5 Beisitzer erhöht

·       Änderung der Satzung durch die Mitglieder am 13.04.2012: §3 Mitgliedschaft: Ausschluss der Mitglieder durch die Vorstandschaft möglich

·       Änderung der Satzung durch die Mitglieder am 13.04.2012: §5 Organe des Fanclubs auf 7 Beisitzer erhöht

·       Änderung der Satzung durch die Mitglieder am 13.04.2012: §7 Auf 2 Jahre geändert anstatt Jährlich

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